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General Terms and Conditions (GTC)

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Logistikdienstleistungen (Warenannahme, Entladung, Prüfung, Etikettierung, Verpackung, Lagerung, Versandvorbereitung, Retourenbearbeitung) der Auctum GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchern bieten wir keine Leistungen an.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote auf der Website sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Preisangaben der Website sind Ab-Preise unter den dort genannten Bedingungen; maßgeblich ist das bestätigte Angebot.

§ 3 Leistungsumfang und Grenzen

Wir erbringen reine B2B-Leistungen und versenden nicht an Endverbraucher. Wir treten nicht als Zollanmelder oder Importeur auf und übernehmen keine zollrechtlichen Pflichten des Auftraggebers. Gefahrgut sowie unverzollte Ware sind von der Annahme ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber liefert zutreffende und vollständige Sendungsdaten (insbesondere Packlisten, Stückzahlen, Gewichte, Warenbeschreibungen) und stellt sicher, dass die Ware frei von Rechten Dritter sowie verkehrsfähig ist. Verzögerungen und Mehraufwände aufgrund unzutreffender Angaben werden nach Aufwand berechnet.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität können wir Vorkasse verlangen.

§ 6 Lagerung und Haftung

Für Lagerleistungen gelten ergänzend die ADSp in der jeweils aktuellen Fassung, sofern vereinbart. Unsere Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — ausgeschlossen. Versicherungsumfang wird im Angebot ausgewiesen.

§ 7 Pfandrecht

Uns steht wegen aller Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den in unserer Verfügungsgewalt befindlichen Waren des Auftraggebers zu, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz der Gesellschaft. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.