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Technisch notwendige Speicherung (immer aktiv)

Ohne Einwilligung speichern wir lokal in Ihrem Browser ausschließlich zwei Einträge, und zwar im localStorage und nicht als Cookie: cookie-consent-v1 hält Ihre Entscheidung aus dem Cookie-Hinweis fest, damit wir Sie nicht bei jedem Aufruf erneut fragen; ip_no_track wird gesetzt, wenn Sie „Nur notwendige“ gewählt haben, und schaltet damit sowohl unsere eigene Zählung als auch Google Analytics ab. Beide Einträge bleiben gespeichert, bis Sie die Website-Daten Ihres Browsers löschen. Das Speichern und Auslesen dieser beiden Einträge ist unbedingt erforderlich, um den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst — nämlich die Umsetzung Ihrer Cookie-Entscheidung — zu erbringen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG); dafür ist keine Einwilligung nötig.

Cookies von Google Analytics (nur nach Ihrer Einwilligung)

Wenn Sie im Cookie-Hinweis „Alle akzeptieren“ wählen, binden wir Google Analytics 4 (Mess-ID G-NDNDGX75VM, Anbieter: Google Ireland Limited, Dublin) ein. Erst dann werden folgende Cookies gesetzt: _ga (Laufzeit 2 Jahre) unterscheidet wiederkehrende Besucher; _ga_NDNDGX75VM (Laufzeit 2 Jahre) hält den Sitzungsstatus; bei Aufrufen über eine Google-Ads-Anzeige kann zusätzlich _gcl_au (Laufzeit 90 Tage) zur Messung des Anzeigenerfolgs gesetzt werden. Diese Cookies dienen der Reichweiten- und Werbeerfolgsmessung; dabei werden Daten an Google übermittelt, auch in die USA. Rechtsgrundlage ist ausschließlich Ihre Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Alle Einzelheiten stehen in Abschnitt 5a der Datenschutzerklärung.

Eigene Reichweitenmessung ohne Cookies

Unabhängig davon zählen wir selbst, wie oft unsere Seiten gelesen werden – ohne Cookies, ohne Dienste Dritter und ohne Ihre IP-Adresse zu speichern. Für diese Zählung wird nichts auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen. Details stehen in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung.

Einwilligung ändern oder widerrufen

Ihre Entscheidung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern: Über die Schaltfläche „Einstellungen“ im Fußbereich jeder Seite öffnen Sie den Cookie-Hinweis erneut. Mit „Nur notwendige“ wird Ihre Einwilligung gelöscht, der Eintrag ip_no_track gesetzt, die Einwilligungssignale an Google werden auf „denied“ zurückgesetzt, die Cookies _ga und _ga_NDNDGX75VM werden entfernt, die Messung wird auf der geöffneten Seite sofort abgeschaltet und das Google-Skript wird bei künftigen Seitenaufrufen nicht mehr geladen. Der Widerruf ist genauso einfach wie die Erteilung der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und hat für Sie keine Nachteile. Zusätzlich können Sie jederzeit die Website-Daten und Cookies Ihres Browsers löschen.

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